Aktienverluste vermeiden leicht gemacht
5 Comments Published by senordaffy April 6th, 2008 in Privates, WirtschaftSPON:
Es ist der spektakulärste Prozess der deutschen Wirtschaftsgeschichte: 17.000 Kleinaktionäre kämpfen ab Montag in Frankfurt am Main um Schadensersatz von der Deutschen Telekom. Sie werfen dem Konzern vor, den Emissionsprospekt bewusst geschönt zu haben.
In 33 Punkten seien sie beim Börsengang nicht ausreichend informiert worden, behaupten die Kläger. So habe die Telekom-Unternehmensleitung intern bereits den Kaufpreis von 40 Milliarden Euro für das US-Mobilfunkunternehmen Voicestream abgesegnet gehabt, ohne die Anleger im Verkaufsprospekt darüber zu informieren. Zudem habe der Konzern die Zeichner mit überhöht angesetzten Werten seiner Immobilien geblendet, bevor es sie schließlich um 2,8 Milliarden Euro heruntersetzte. Auch die Belastungen aus dem milliardenschweren Erwerb der UMTS-Lizenzen sind ein wichtiger Punkt der Klageschrift.
Selbstverständlich hätten die 17.000 Kleinaktionäre keine T-Aktien gekauft, wenn die 33 Punkte im Emissionsprospekt anders dargestellt gewesen wären. Klar doch.
Ich kaufte damals keine T-Aktie, denn ich wollte nicht Besitzer eines Unternehmens werden, mit dem ich als Kunde vollkommen unzufrieden bin und das in meinem Bekanntenkreis Dutzende weiterer Kunden hat, von denen kein einziger mit ihm zufrieden ist. Für diese ebenso einfache wie richtige Entscheidung benötigte ich gar keinen Emissionsprospekt.
Du hast Recht, es handelt sich um juristische Aktivitäten mit dem Ziel, eigene Risiken und Fehlentscheidungen und deren finanzielle Folgen abzuwälzen. Aktien ohne Risiken geht natürlich nicht… Andererseits versuchen in jüngerer Zeit auch einige Banken, eigene Fehlentscheidungen von der Allgemeinheit tragen zu lassen. Heißt: Manager sind da auch nicht gerade vorbildlich.
jenseits der frage, ob die telekom ein unternehmen ist, über das sich hinz und kunz ständig beschwert und alleine diese informationen reichen, um über den kauf einer aktie zu entscheiden, ist es das gute recht der anleger zu klagen. laut “focus” sind es auch nicht 33 fehler, sondern 187 fehlinformationen, die sich im werbeprospekt finden lassen.
in den usa, die bezüglich des aktien-handels auf mehr transparenz setzen, musste die telekom bereits an anleger zahlen. herr harnasch, auch wenn sie davon nichts wissen wollen, es wäre zu begrüßen, wenn wir amerikanische gesetze hätten, die deutlich kleinanleger-freundlich sind. es ist völlig unerheblich, ob die kaufentscheidung bei einzelnen personen anders gefallen wäre. relevant ist nur die frage, ob die telekom ihre käufer getäuscht hat.
@Christian
Klar ist es das recht der Anleger zu klagen. Und ich würde ebenfalls US-amerikanische Transparenzregeln wünschen.
Was für mich relevant ist, hat trotzdem nichts, aber auch gar nichts mit der juristischen Relevanz zu tun, auf die Sie anspielen.
Für mich ist einzig relevant, ob die Kaufentscheidung der einzelnen Anleger anders gefallen wäre. Wenn dem so ist – was ich nicht glaube – dann beschreiten sie den Rechtsweg aus einem Grund, der meinem Rechtsempfinden genügt. Sollten sie aber erfreut festgestellt haben, dass ihnen der Prospekt der Telekom die Möglichkeit bietet, eine dumme Investitionsentscheidung zu revidieren, die im Vertrauen auf Manfred Krugs Fernsehgesicht und aus uninformierter Gier heraus getroffen wurde, dann mag das rechtens sein – es ist aber auch schäbig.
@ senordaffy
ich glaube, sie liegen mit ihrer einschätzung falsch. glaubt man der berichterstattung, sind es gerade keine anleger, die auf die “schnelle mark aus waren”. vielfach sind es ältere kleinanleger, die der werbung von der “volksaktie” geglaubt haben, und meinten, sie würden da was für ihre alterssicherung tun. diese leute nicht aufzuklären (und mglw. zu betrügen) halte ich wiederum für schäbig. und zielgruppe der werbe-aktivitäten von herrn krug war nicht der aufgeklärte zocker, sondern eher der konservativ-unerfahrene anleger, der die aktie als absicherung gekauft hat.
wie auch immer, transparenz ist die voraussetzung, wenn man den eigenverantwortlichen bürger will!
@christian
Wir sind uns absolut einig in Bezug auf unsere Forderung nach maximaler Transparenz. Und wenn die Telekom-Klage diesbezüglich einen Einfluss hat, wäre das ein begrüßenswerter Kollateralnutzen.
Die von Ihnen angesprochenen “älteren Kleinanleger”, die allen Ernstes glaubten, mit einem substantiellen Investment in einen einzigen Titel etwas für Ihre Altersvorsorge zu tun, sind Aufklärung offenbar fast aktiv aus dem Weg gegangen. Nicht mal zu Zeiten der größten Euphorie hat irgendein Zeitungs-Wirtschaftsteil, Buch über Anlageberatung oder seriöser Anlageberater bei den Banken eine solche Strategie empfohlen. Wer nicht mal solch naheliegenden Rat einholt, der ist auch nicht im Stande, einen Emissionsprospekt zu verstehen – unabhängig davon, ob dessen Inhalt stimmt.
Es geht im Prozess ja eben nicht darum, ob die TV-Werbung mit Manfred Krug illegal ist (ist sie sicher nicht) oder unseriös (ist sie sogar ganz gewiss), sondern um den Prospekt, der praktisch NUR von erfahrenen Anlegern gelesen und verstanden wird.